KOrporate Identity
Wir Reformierten sind, entgegen landläufiger Klischees, ein lockeres, zutiefst entspanntes Völklein. Immer? Nicht immer – aber in der Regel. Belege gefällig? Hier, die Kirchenordnung der Zürcher Landeskirche:
a. Aufgenommene, die noch nicht getauft sind, empfangen als Zeichen ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi in der Regel die Taufe. (Art 25. Abs. 3 KO)
b. Pfarrerinnen und Pfarrer tragen in der Regel den Talar. (Art. 36 Abs. 4 KO)
c. Im Gottesdienst werden in der Regel die Zürcher Bibel und das Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz verwendet. (Art. 37 Abs. 1 KO)
d. Die Taufe findet in der Regel in einem Gemeindegottesdienst statt. Die Gemeinde bezeugt durch ihre Anwesenheit ihre Mitverantwortung für das Leben der Getauften und nimmt sie in ihre Fürbitte auf. (Art. 46 Abs. 1 KO)
e. Das Abendmahl wird in der Regel zwölf Mal im Jahr gefeiert, namentlich an Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Reformationssonntag. (Art. 50 KO)
f. Es ist die Regel, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden getauft sind. (Art. 78 Abs. 2 KO)
Erkennt man uns (Zürcher) Reformierte tatsächlich an der Ausnahme, die die Regel bestätigt? Oder ist diese Beobachtung bereits zu absolut gesetzt – und gilt nur in der Regel?
Fortsetzungen folgen.